Einverständniserklärung im Zusammenhang der Öffentlichkeitsarbeit des Trunverein Cannstatt 1846 e.V.
Hiermit erteile/n ich/wir dir Erlaubnis und erkläre/n mein/unser Einverständnis, dass Fotografien oder Filmmaterial von mir/unseres Kindes, im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit des Turnverein Cannstatt 1846 e.V. in allen Vereinsmedien (z.B. Berichte und Fotografien auf der Homepage, der Vereinszeitung, der Facebook Seite usw.) veröffentlicht werden dürfen.
Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Turnverein Cannstatt 1846 e.V. aus der Nutzungsart und –form der Vereinsmedien, z.B. für das Runterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden oder Teil einer Versammlung oder Veranstaltung sind.
Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Ich bin damit einverstanden, dass Fotografien, Filmmaterial und Texte von mir bzw. meines Kindes im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit des Turnverein Cannstatt 1846 e.V. verwendet werden dürfen.